Insgesamt engagiert sich bernsport für 2'600 Berner Sportvereine und 260'000 Vereinsmitglieder!
Insgesamt engagiert sich bernsport für 2'600 Berner Sportvereine und 260'000 Vereinsmitglieder!
Stellungnahme zur Beibehaltung des 3-Stunden-Obligatoriums im Schulsport
bernsport begrüsst die Diskussion im Rahmen von «Entflechtung 27» und das Bestreben, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klar zu regeln. Gleichzeitig spricht sich bernsport klar für die Beibehaltung des bestehenden 3-Stunden-Obligatoriums im Schulsport aus.
Diese Haltung basiert auf fachlichen, sportwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Überlegungen. Der obligatorische Schulsport ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Sportförderung und trägt wesentlich zur körperlichen, sozialen und psychischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Er fördert Bewegung, Gesundheit und Chancengleichheit.
bernsport ist überzeugt, dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport eine nationale Mindestvorgabe rechtfertigt. Eine vollständige Übertragung der Verantwortung an die Kantone birgt das Risiko unterschiedlicher Regelungen in den Kantonen und einer schleichenden Reduktion des Schulsports in einzelnen Regionen. Dies würde zu Ungleichheiten führen, die weder im Interesse der Schülerinnen und Schüler noch der kantonalen und nationalen Sportverbände liegen.
bernsport unterstützt deshalb eine Lösung, bei der:
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der Bund weiterhin die Mindestvorgabe von drei Sportlektionen pro Woche festlegt,
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die Kantone für die Umsetzung verantwortlich bleiben,
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die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Sportorganisationen weiter gestärkt wird.
Diese Kombination gewährleistet sowohl föderale Flexibilität als auch nationale Kohärenz und trägt dazu bei, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz von vergleichbaren Rahmenbedingungen im Schulsport profitieren.
bernsport ist bereit, seine Expertise in die weiteren politischen und fachlichen Diskussionen einzubringen.
Wer die Beibehaltung des 3-Stunden-Obligatoriums im Schulsport unterstützen möchte, kann dies mit der Unterzeichnung der Online-Petition tun.