Insgesamt engagiert sich bernsport für 2'600 Berner Sportvereine und 260'000 Vereinsmitglieder!
Insgesamt engagiert sich bernsport für 2'600 Berner Sportvereine und 260'000 Vereinsmitglieder!
Mehr Unterstützung für Sportvereine durch Sport- und Lotteriefonds
Mit der am 1. Mai 2026 in Kraft getretenen Teilrevision der Geldspielverordnung des Kantons Bern profitieren Berner Sportvereine im Breitensport von deutlich erweiterten Fördermöglichkeiten. Die Mittel für die Vereinsförderung im Breitensport werden mehr als verdoppelt. Sie steigen um CHF 2,5 Millionen auf CHF 4,5 Millionen pro Jahr.
Aktive Berner Sportvereine können künftig jährlich folgende Fördergesuche einreichen:
Allgemeine Vereinsförderung
Neu wird der allgemeine Einsatz von Sportvereinen zugunsten ihrer Mitglieder finanziell unterstützt. Erstmals können Gesuche ab Mitte Dezember 2026 bis spätestens 31. Januar 2027 online eingereicht werden. Vereine mit Nachwuchsabteilungen können weiterhin zusätzlich den Beitrag „Nachwuchs Breitensport“ beantragen.
Beiträge für Jugendsportlager
Für im Jahr 2026 durchgeführte Jugendsportlager können erstmals bis 31. März 2027 Gesuche eingereicht werden. Die erforderlichen Vorlagen und Formulare stehen ab Mitte Februar 2027 online zur Verfügung.
Zusätzliche Unterstützung für Inklusion
Neu können in verschiedenen Bereichen wie Jugendsportlagern, Kursangeboten oder Sportwettkämpfen zusätzliche Beiträge für Inklusionsmassnahmen gesprochen werden. Damit sollen die Teilhabe und die Chancengleichheit im Sport weiter gestärkt werden.
Erweiterte Fördermöglichkeiten für Sportmaterial
Die Liste des beitragsberechtigten mobilen Sportmaterials für Sportvereine und Sportverbände wurde erweitert. Dadurch können künftig mehr Anschaffungen finanziell unterstützt werden.
Höhere Beiträge für Sportwettkämpfe
Auch Veranstalter von Sportwettkämpfen profitieren von attraktiveren Förderbedingungen:
· Die bisherige Maximalsubvention wird verdreifacht und beträgt neu CHF 30'000.
· Für bestimmte Wettkämpfe gilt neu eine Beitragsskala, die Förderbeiträge bis zu CHF 1 Million ermöglicht.
· Wichtig: Gesuche müssen neu spätestens 30 Tage vor dem Wettkampf eingereicht werden. Für Veranstaltungen bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist.
Hinweis für Sportverbände
Die Frist zur Einreichung von Gesuchen für die Allgemeine Verbandsförderung für Berner Sportverbände endet am 30. Juni 2026.
Zu ihren Jubiläen können bernische Vereine beim Lotteriefonds Jubiläumsbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass der Verein regelmässig Aktivitäten zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet. Förderberechtigt sind runde Jubiläen ab 50 Jahre (50, 75, 100 Jahre usw.). Wichtig: Das Gesuch muss vor den Feierlichkeiten eingereicht werden.
Alle Fördermöglichkeiten des Sport- und Lotteriefonds sind ausführlich auf der Website beschrieben: www.fobe.sid.ch. Ein Blick auf die dort veröffentlichten Praxisleitfäden des Sportfonds und des Lotteriefonds lohnt sich in jedem Fall.
Informieren Sie sich frühzeitig über passende Finanzierungsmöglichkeiten oder kontaktieren Sie bei Fragen den Sportfonds des Kantons Bern, E-Mail: sportfonds@be.ch und Telefon 031 636 01 38.
Nicht vergessen: Lotto und Tombola anmelden
Die Durchführung von Kleinspielen wie Lottos oder Tombolas ist melde- oder bewilligungspflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter E-Mail: bewilligungen@be.ch und Telefon. 031 636 98 95.